Mitwirkungseinladung - Überarbeitung Siedlungsentwässerungsreglement und Gebührenordnung

03. Jul 2023

Das Siedlungsentwässerungsreglement der Gemeinde Schötz wurde in seiner ursprüngli-chen Form am 15. November 1994 beschlossen. Das Pendant der Gemeinde Ohmstal trat auf den 1. Juli 2006 in Kraft. Ein einheitliches Gebührenreglement für beide Ortsteile Schötz und Ohmstal ist eine Pendenz aus der Gemeindefusion 2013.

Das überarbeitete Reglement basiert auf der aktuellen Rückstellungskalkulation der Abwas-seranlagen (TAGMAR AG, 2023). Die Überarbeitung erfolgte dreistufig:

1) Kosten- und Rückstellungskalkulation
2) Anpassung Reglement & Gebührenstruktur
3) Überarbeitung Reglementstext

Fazit aus der Kostenkalkulation
Die Kostenanalyse (TAGMAR AG, 2023) basiert auf der überarbeiteten kantonalen Richtlinie Kalkulation der Werterhaltungskosten von Abwasseranlagen sowie der Kostenanalyse des Gemeindeverbandes für Abwasserreinigung Oberes Wiggertal (Hüsler & Heiniger, 2019). Der ARA-Verband bildet selbst keine Rückstellungen und erhebt von den Verbandsgemeinden nur jährliche Betriebskostenbeiträge. Erst wenn grössere Investitionen anfallen, haben die Verbandsgemeinden zusätzlich Investitionskostenbeiträge zu entrichten.

Die jährlichen laufenden Kosten und die notwendigen jährlichen Werterhaltungskosten (Gemeinde- und Verbandsanteil) betragen CHF 460'000. Damit eine langfristige Kostendeckung gegeben ist, müssen diese Kosten mit den Einnahmen aus den Betriebsgebühren gedeckt sein. Mit dem aktuellen jährlichen Abwasseranfall von 250'000 m3 ergibt dies notwendige Einnahmen von 1.84 CHF/m3 Abwasser. Die Einnahmen sind mittels einer Mengengebühr (pro m3 Abwasser) und einer Grundgebühr (mengenunabhängig pro Frischwasseranschluss) zu generieren. Die aktuellen Einnahmen betragen CHF 330'000.


Überarbeitung Siedlungsentwässerungsreglement
Das neue Siedlungsentwässerungsreglement der Gemeinde Schötz basiert auf der Grundlage des kantonalen Musterreglements. Das Kapitel Finanzierung und Gebühren des Musterreglements wurde nicht übernommen. Als Finanzierungsmodell wurde eine einfachere, auf Flächen basierte Berechnungsweise gewählt. Ein schlankes Gebührenmodell hat den Vorteil, dass dieses nachvollziehbarer und in der praktischen Umsetzung (Gebührenvollzug) einfacher anwendbar ist. Das bedeutet, dass die Verwaltungsbehörde die Rechnungen selbst bearbeiten und Bauinteressierten rasch und genau über die Gebührenhöhe Auskunft erteilen kann. Gleichzeitig ist die Verursachergerechtigkeit gegeben und die gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt. Die Festlegung der Gebührenhöhe ist unabhängig von der Gebührenstruktur und kann vom Gemeinderat via Vollzugsverordnung angepasst werden. Die Gebührenhöhe basiert auf der langfristigen Kostenkalkulation.

Anpassung Gebührenstruktur

Anpassung Gebührenstruktur

Mit der angepassten Gebührenstruktur werden jährlich rund CHF 405'000 eingenommen. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von 89% gemäss Kostenkalkulation 2023. Gemeinden können davon entbunden werden, ihre Gebührenhöhe weiter anzuheben, sobald das Verhältnis der Eigenmittel (netto) zum Wiederbeschaffungszeitwert aller von der Gemeinde zu unterhaltenden Anlagen (inkl. Anteil an den Verbandsanlagen) 10% übersteigt. In der Gemeinde Schötz beträgt dieser Anteil 19.5%. Der Gemeinderat schlägt daher vor, die Mengengebühr im Ortsteil Schötz vorerst nicht zu erhöhen und bei 1.20°CHF/m3 zu belassen. Der Kostendeckungsgrad wird periodisch (alle fünf Jahre) überprüft. Falls Korrekturen notwendig sind, können diese vom Gemeinderat vorgenommen werden.

Mitwirkung
Der öffentliche Mitwirkungsprozess findet vom 3. Juli – 31. August 2023 statt. Der Entwurf des überarbeiteten Reglements sowie weitere Grundlagendokumente sind nachfolgend aufgeführt und können auch auf der Gemeindekanzlei Schötz eingesehen werden. Allfällige Mitwirkungsanträge zum überarbeiteten Siedlungsentwässerungsreglement sind bis am 31. August 2023 schriftlich an den Gemeinderat Schötz einzureichen.

Entwurf Reglement
Faktenblatt
aktuelles Siedlungsentwässerungsreglement Ohmstal
aktuelles Abwasserreglement Schötz
Kostenkalkulation 2023

Die Beschlussfassung über das überarbeitete Siedlungsentwässerungsreglement ist für die Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2023 geplant.

Bei Fragen ist Gemeinderat Guido Iten unter 041 984 01 19 oder gdtnschtzch gerne für Sie da.

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