Prämienverbilligung 2024

26. Sep 2023

Das Gesuch um Prämienverbilligung für das Jahr 2024 kann via Online-Formular eingereicht werden. Einreichefrist ist der 31. Oktober 2023.

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf Prämienverbilligung für die Krankenpflegeversicherung. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Krankenversicherung.

Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der WAS Ausgleichs­kasse Luzern geltend zu machen. Die Daten für die Anmeldung kön­nen online (siehe Link unten) erfasst werden. Die Einreichefrist läuft bis zum 31. Oktober 2023. Wird die Anmeldung erst nach Ablauf dieser Frist eingereicht, wird die Prämienverbilligung nur für die darauf folgenden Monate ausgezahlt. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich.

Bei Fragen hilft Ihnen die AHV-Zweigstelle der Gemeinde Schötz persönlich oder telefonisch (041 984 01 11) gerne weiter. Oder wählen Sie die Hotline-Nummer der WAS Ausgleichskasse Luzern (041 209 01 51).

Online-Anmeldung Prämienverbilligung 2024

Merkblatt Prämienverbilligung 2024

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