28. Aug 2020
Aufgrund der aktuellen Lage wird die Gemeindeversammlung unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes durchgeführt.
Die zu beachtenden Regeln sind im nachstehenden Schutzkonzept aufgeführt.
Unter anderem bitten wir Sie, gestützt auf die Richtlinien für ein Schutzkonzept der Gemeinden bei Gemeindeversammlungen des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern, Abteilung Gemeinden, das untenstehende Personalienblatt ausgefüllt zur Gemeindeversammlung mitzunehmen. Dieses können Sie beim Eingang abgeben, so dass die Gemeinde Schötz entsprechend eine Präsenzliste erstellen kann.
Für das Einhalten der Vorschriften sowie für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.