23. Mär 2020
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 entschieden, dass Eltern, Selbständigerwerbende und Personen in Quarantäne unter gewissen Umständen Anrecht auf eine Erwerbsersatzentschädigung infolge des Coronavirus haben. Der Entschädigungsanspruch ist an die Massnahmen des Epidemiengesetzes geknüpft. Werden diese Massnahmen für die anspruchsberechtigten Personen aufgehoben, fällt auch der Anspruch auf die Entschädigung dahin.
Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse Luzern.