Verschiedene Abstimmungsunterlagen in den Haushaltungen

25. Nov 2020

In diesen Tagen erhalten die Stimmberechtigten der Gemeinde Schötz das Stimmmaterial für die kommunale Abstimmung vom 20. Dezember 2020. Das Abstimmungsmaterial für die Volksabstimmungen vom 29. November 2020 ist bereits vor rund drei Wochen allen Stimmberechtigten zugestellt worden.

Der Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel der Abstimmung vom 29. November 2020 bzw. der kommunalen Abstimmung vom 20. Dezember 2020 unterscheiden sich farblich voneinander. Jeder Stimmabgabe muss der dazugehörige Stimmrechtsausweis beigelegt werden. Sie dürfen bei der Abgabe des Stimmzettels nicht vermischt werden:

- Graue, blaue und gelbe Stimmzettel der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmung vom 29. November 2020 im amtlichen grünen Kuvert zusammen mit dem blauen Stimmrechtsausweis "eidg., kant. und kommunale Volksabstimmung vom 29.11.2020" einreichen.

- Orange Stimmzettel der kommunalen Abstimmung vom 20. Dezember 2020 im amtlichen grünen Kuvert mit Vermerk «Abstimmung Dezember 2020» zusammen mit dem roten Stimmrechtsausweis "kommunale Volksabstimmung vom 20.12.2020" einreichen.

Bei Fragen zur korrekten Verwendung des Stimmmaterials wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei (041 984 01 11).


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