zurück zur Startseite
LinksIndexVirtuelle DiensteDatenschutzImpressumHome
Druck Version PDF
Aktuelles
Portrait
Ortsplan
Politik
Übersicht
Behörden
Kommissionen
Parteien
Behördenmitglieder
Steuerfuss
Finanzkennzahlen
Gemeindeversammlung
Abstimmungen
Wahlresultate
Verwaltung
Bildung
Soziales
Wirtschaft
Vereine
Tourismus
Kommunikation

Urnenstandort Gemeindehaus (1. Stock), Dorfchärn 1, 6247 Schötz
Urnen Öffnungszeiten Urnenbüro
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.lu.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Artikel 369 ZGB bevormundet sind und spätestens fünf Tage vor der Abstimmung ihren politischen Wohnsitz in Schötz gesetzlich geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer/-innen richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.
Brieflich abstimmen Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und kleben Sie dieses zu. Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich auf der Vorderseite. Legen Sie das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert, in welchem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben. Das Fensterkuvert ist mit der Adresse an die Gemeindekanzlei kann:
  • verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden
  • am Schalter der Gemeindekanzlei abgegeben werden
  • in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen werden
  • im Urnenbüro abgegeben werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
  • die Stimmabgabe verspätet eintrifft

Beachten Sie bitte immer die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis!