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Finanzkennzahlen



Diese Finanzkennzahlen basieren auf der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden vom 09. November 2004.

Finanzkennzahl20092008
1. Selbstfinanzierungsgrad587.02 %291.96 %
2. Selbstfinanzierungsanteil4.69 %13.01 %
3. Zinsbelastungsanteil I0.72 %0.94 %
4. Zinsbelastungsanteil II1.40 %1.79 %
5. Kapitaldienstanteil6.13 %5.50 %
6. Verschuldungsgrad99.47 %103.40 %
7. Nettoschuld pro Einwohner/Einwohnerin Fr. 2'765.00Fr. 3'020.00
8. Bilanzfehlbetrag in % der ordentlichen Steuereinnahmen 0.00 %0.00 %

1. Selbstfinanzierungsgrad
Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt, bis zu welchem Grad die neuen Investitionen durch selbst erarbeitete Mittel finanziert werden können. Der Selbstfinanzierungsgrad sollte im Durchschnitt von 5 Jahren mindestens 80 % erreichen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner mehr als das kantonale Mittel beträgt.

2. Selbstfinanzierungsanteil
Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde. Je höher der Wert, umso grösser der Spielraum für den Schuldenabbau oder die Finanzierung von Investitionen und deren Folgekosten. Der Selbstfinanzierungsanteil sollte sich auf mindestens 10 % belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner mehr als das kantonale Mittel beträgt.

3. Zinsbelastungsanteil I
Der Zinsbelastungsanteil I sagt aus, welcher Anteil des gesamten Ertrages zur Begleichung der Nettozinsen verwendet wird. Der Zinsbelastungsanteil I sollte 4 % nicht übersteigen.

4. Zinsbelastungsanteil II
Der Zinsbelastungsanteil II sagt aus, welcher Anteil des Ertrags der Gemeindesteuern zuzüglich Ressourcen- und Lastenausgleich beziehungsweise abzüglich horizontaler Finanzausgleich zur Begleichung der Nettozinsen verwendet wird. Der Zinsbelastungsanteil II sollte 6 % nicht übersteigen.

5. Kapitaldienstanteil
Der Kapitaldienstanteil sagt aus, welcher Anteil des gesamten Ertrages für Zinsen und Abschreibungen verwendet wird. Der Kapitaldienstanteil sollte 8 % nicht übersteigen.

6. Verschuldungsgrad
Der Verschuldungsgrad zeigt das Verhältnis der Nettoschuld zum Ertrag der Gemeindesteuern zuzüglich Ressourcen- und Lastenausgleich beziehungsweise abzüglich horizontaler Finanzausgleich. Der Verschuldungsgrad sollte 120 % nicht übersteigen.

7. Nettoschuld pro Einwohner/Einwohnerin
Die Nettoschuld pro Einwohner/Einwohnerin darf maximal das zweifache des kantonalen Mittels (Fr. 4'770.00) betragen. 

8. Bilanzfehlbetrag in % der ordentlichen Steuereinnahmen
Die Kennzahl zeigt, wieviel der ordentlichen Steuereinnahmen zum Abtragen des Bilanzfehlbetrages notwendig sind. Gemäss § 88 Abs. 5 des Gemeindegesetzes des Kantons Luzern darf der aktivierte Bilanzfehlbetrag maximal einen Drittel des ordentlichen Ertrags der Gemeindesteuern betragen.