 |
Die Gemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohner/innen und ist die Legislative bzw. das oberste Organ der Gemeinde. Alljährlich finden in Schötz im Frühjahr (Rechnungsablage) und im Herbst (Budget) die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt. Danebst steht es dem Gemeinderat frei, nach Bedarf eine oder mehrere ausserordentliche Gemeindeversammlung/en während des Jahres anzuordnen.
| Aufgaben: | - Genehmigung Budget und Rechnung
- Festsetzung Steuerfuss
- Sach- und Kreditgeschäfte
- Wahlgeschäfte (z.B. Urnenbüromitglieder, Schulpflegemitglieder, Mitglieder der Controllingkommission, ev. Kommissionen)
- Erlass von Reglementen und einer allfälligen Gemeindeordnung
- Verträge über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
- Zweckumwandlung von Gemeindevermögen
|
| Voraussetzungen: | Stimmberechtigt sind die in Gemeindeangelegenheiten stimmfähigen Schweizer-Bürgerinnen und -Bürger, die mindestens 5 Tage vor der Gemeindeversammlung ihren Wohnsitz in Schötz gesetzlich geregelt sowie das 18. Altersjahr vollendet haben. |
Nächste Gemeindeversammlungen: Es wurde keine Sitzung dieser Kategorie gefunden.
Letzte Gemeindeversammlungen: Zeige alle vergangenen Einträge
|
 |