Sie werden bald Vater eines Kindes oder sind es bereits und Sie sind mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet? Dann können Sie beim Zivilstandsamt persönlich eine Erklärung abgeben, dass Sie der Vater des Kindes sind. Durch die Anerkennung werden Sie auch rechtlich als Vater registriert.
Sind alle beteiligten Personen Schweizer Staatsangehörige und haben den Wohnsitz in der Schweiz, können Sie sich dazu an ein Zivilstandsamt Ihrer Wahl wenden.
In allen anderen Fällen (wenn eine der betroffenen Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder im Ausland wohnhaft ist) ist das Zivilstandsamt am Geburtsort des Kindes, Wohnsitz des Kindes oder am Heimatort der Mutter oder des Vaters für die Anerkennung zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie beim gewählten Zivilstandsamt.