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Einbürgerungsverfahren

Zuständiges Amt:Einwohnerkontrolle

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Schötz erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erlangen?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizer ist der Gemeinderat zuständig. Für die Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen ist die Bürgerrechtskommission zuständig.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:

Schweizer BürgerInnen:
  • Familienschein/Personenstandsausweis
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister
  • Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre

Ausländische Staatsangehörige:
  • Geburtsscheine
  • Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
  • Wohnsitzzeugnisse
  • Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister
  • Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre

Verantwortlich Telefon
Iff, Michelle 041 984 01 11

Onlinedienst Verantwortlich Telefon Online Bestellen Laden Info
Einbürgerungsverfahren Iff, Michelle 041 984 01 11    


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