Neugestaltung Friedhof Schötz - Mitwirkung der Bevölkerung

30. Sep 2021

Die vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe Friedhofgestaltung befasst sich seit einiger Zeit mit der Friedhof-Entwicklungsplanung.

Der Gemeinderat hat das für Friedhofplanungen und Exhumationen spezialisierte Fachbüro Tony Linder + Partner AG aus Altdorf beauftragt, aufgrund einer Studie aufzuzeigen, wie und wo in Zukunft welche Bestattungen auf dem Friedhof angelegt werden sollen. Dabei sollen aber auch die notwendigen Kapazitäten der unterschiedlichen Bestattungsformen aufgezeigt werden.

Ausgangslage
Beim Gemeinschaftsgrab besteht dringender Platzbedarf und beim Urnengarten gestaltet sich der Aufwand für die Unterhaltsarbeiten durch die Werkhofmitarbeitenden immer aufwändiger. Die im Friedhof durchgeführten Sondiergrabungen haben gezeigt, dass die Bodenbeschaffenheit bezüglich Verwesungsprozess schlecht ist. Zudem werden die heutige Lage der Kindergräber sowie die Weganlagen innerhalb des Friedhofs (vor allem für Rollstühle und Rollatoren) als unzufriedenstellend beurteilt.

Konzeptplan (siehe unten - Dokument Konzeptplan)
Die Arbeitsgruppe Friedhofgestaltung hat sich an fünf Sitzungen gemeinsam mit dem Fachplaner intensiv mit der neuen Friedhofgestaltung auseinandergesetzt und dem Gemeinderat das nachstehend beschriebene Konzept für die Neugestaltung des Friedhofs vorgeschlagen:

  • Die heutigen Gemeinschaftsgräber und der Urnengarten sollen sukzessive aufgehoben werden. Diese beiden Bestattungsarten sollen auf der Nordseite des Friedhofs durch ein neues Gemeinschaftsgrab in Form einer Aschengruft und mit Urnenhaingräbern ersetzt werden.
  • Auf der Südseite des Friedhofs sollen in Zukunft die Erdbestattungen und die Urnenreihengräber angeordnet werden.
  • Im südöstlichen Bereich des Friedhofs soll ein neuer Bereich für die Kindergräber und Engelskinder geschaffen werden. Die Priestergräber bleiben bestehen.


Der Gemeinderat hat das Konzept an seiner Sitzung vom 16. Juni 2021 beraten und sich damit einverstanden erklärt. Auf dem Konzeptplan vom 10. Mai 2021 ist ersichtlich, wie der Friedhof nach der Neugestaltung aussehen soll.

Etappierung (siehe unten - Dokument Etappierungsplan)

  • Bei der ersten Etappe sollen das neue Gemeinschaftsgrab und die erste Etappe des Urnenhains (ca. 70 Gräber) auf der Nordseite des Friedhofs erstellt werden. Nach deren Fertigstellung gibt es im heutigen Urnengarten und Gemeinschaftsgrab keine Beisetzungen mehr. Die bestehenden Gräber werden nach Ablauf der Grabruhe aufgehoben. Ebenfalls soll in dieser Etappe der erste Bereich für die Erdbestattungen saniert (ca. 33 Gräber) und mit den Urnenreihengräbern (ca. 44 Gräber) auf der Südseite begonnen werden. Auch die Neugestaltung von sechs Kindergräbern und einer Engelsgrabstätte für Totengeburten im süd-östlichen Bereich des Friedhofs sind Bestandteil der ersten Etappe. Die approximativen Kosten für die erste Etappe belaufen sich auf CHF 580'000.00 und die Ausführung soll im 2022 erfolgen.
  • Bei der zweiten Etappe soll der restliche Bereich für die Erdbestattungen (ca. 22 Gräber) auf der Südseite saniert werden. Die Kosten dafür betragen weitere CHF 120'000.00 und die Ausführung soll in etwa im 2030 erfolgen.
  • Bei der dritten Etappe soll der neue Urnenhain (ca. 234 Gräber) im nordöstlichen Bereich des Friedhofs fertig erstellt werden. Die approximativen Kosten für die dritte Etappe belaufen sich auf CHF 426'000.00 und die Ausführung soll voraussichtlich ab 2033 erfolgen. Grundsätzlich wäre es auch möglich, die zweite und dritte Etappe zusammen auszuführen.
  • Bei der vierten und letzten Etappe soll dann der Bereich der Urnenreihengräber (ca. 50 Gräber) auf der Südseite fertig erstellt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf weitere CHF 75'000.00 und die Ausführung soll etwa ab 2042 erfolgen.

Auf dem Etappierungsplan vom 10. Mai 2021 sind die einzelnen Etappen farblich gekennzeichnet.


Mitwirkung der Bevölkerung
Für die Anordnung der Neugestaltung des Friedhofs ist grundsätzlich der Gemeinderat zuständig. Bevor nun aber der Gemeinderat die geplanten Massnahmen in die Wege leitet, soll der Bevölkerung von Schötz die Gelegenheit gegeben werden, sich zur angedachten Neugestaltung des Friedhofs im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens zu äussern. Zu diesem Zweck können die entsprechenden Planunterlagen vom 4. Oktober bis 2. November 2021 online (siehe nachfolgend verlinkte Dokumente) oder auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Allfällige Stellungnahmen oder Anregungen (keine Einsprachen) können während dieser Frist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden.


Konzeptplan vom 10. Mai 2021

Etappierungsplan vom 10. Mai 2021

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