30. Sep 2021
Die vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe Friedhofgestaltung befasst sich seit einiger Zeit mit der Friedhof-Entwicklungsplanung.
Der Gemeinderat hat das für Friedhofplanungen und Exhumationen spezialisierte Fachbüro Tony Linder + Partner AG aus Altdorf beauftragt, aufgrund einer Studie aufzuzeigen, wie und wo in Zukunft welche Bestattungen auf dem Friedhof angelegt werden sollen. Dabei sollen aber auch die notwendigen Kapazitäten der unterschiedlichen Bestattungsformen aufgezeigt werden.
Ausgangslage
Beim Gemeinschaftsgrab besteht dringender Platzbedarf und beim Urnengarten gestaltet sich der Aufwand für die Unterhaltsarbeiten durch die Werkhofmitarbeitenden immer aufwändiger. Die im Friedhof durchgeführten Sondiergrabungen haben gezeigt, dass die Bodenbeschaffenheit bezüglich Verwesungsprozess schlecht ist. Zudem werden die heutige Lage der Kindergräber sowie die Weganlagen innerhalb des Friedhofs (vor allem für Rollstühle und Rollatoren) als unzufriedenstellend beurteilt.
Konzeptplan (siehe unten - Dokument Konzeptplan)
Die Arbeitsgruppe Friedhofgestaltung hat sich an fünf Sitzungen gemeinsam mit dem Fachplaner intensiv mit der neuen Friedhofgestaltung auseinandergesetzt und dem Gemeinderat das nachstehend beschriebene Konzept für die Neugestaltung des Friedhofs vorgeschlagen:
Der Gemeinderat hat das Konzept an seiner Sitzung vom 16. Juni 2021 beraten und sich damit einverstanden erklärt. Auf dem Konzeptplan vom 10. Mai 2021 ist ersichtlich, wie der Friedhof nach der Neugestaltung aussehen soll.
Etappierung (siehe unten - Dokument Etappierungsplan)
Auf dem Etappierungsplan vom 10. Mai 2021 sind die einzelnen Etappen farblich gekennzeichnet.
Mitwirkung der Bevölkerung
Für die Anordnung der Neugestaltung des Friedhofs ist grundsätzlich der Gemeinderat zuständig. Bevor nun aber der Gemeinderat die geplanten Massnahmen in die Wege leitet, soll der Bevölkerung von Schötz die Gelegenheit gegeben werden, sich zur angedachten Neugestaltung des Friedhofs im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens zu äussern. Zu diesem Zweck können die entsprechenden Planunterlagen vom 4. Oktober bis 2. November 2021 online (siehe nachfolgend verlinkte Dokumente) oder auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Allfällige Stellungnahmen oder Anregungen (keine Einsprachen) können während dieser Frist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden.