Sirenentest vom Mittwoch, 3. Februar 2021

27. Jan 2021

Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar wird ein gesamtschweizerischer Sirenentest durchgeführt. Dieses Jahr ist dies folglich am 3. Februar 2021, ab 13.30 Uhr, der Fall.

Der Sirenentest dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen sowie die Prozesse zur Auslösung der Sirenen zu überprüfen. Sämtliche Kantone werden auch über die Alertswiss-Kanäle (App und Website) eine Test-Alarmmeldung verbreiten. Ausgelöst wird über die Sirenen um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, kann der Sirenentest bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Parallel dazu verbreitet jeder Kanton eine Informationsmeldung via Alertswiss. In den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen wird ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr der Wasseralarm getestet. Das Signal besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.

Da es sich um einen reinen Systemtest handelt, sind keinerlei Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Weitere Hinweise und Verhaltensempfehlungen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Alertswiss

Mit den 2018 neu lancierten Alertswiss-App und -Website hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz das Instrumentarium im Bereich der Ereigniskommunikation erweitert: Alertswiss ist der Warnsender der Kantone und des Bundes. Richtig eingesetzt, schützt Alertswiss die Menschen und deren Lebensgrundlagen. Dies, indem die Bevölkerung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt korrekt und umfassend informiert wird. Bei einem Ereignis kann auch ohne ein Sirenenalarm eine Meldung via Alertswiss verbreitet werden. Mit Alertswiss erhält die Bevölkerung auch bei kleinräumigen Ereignissen wie bei einem drohenden Murgang oder verschmutztem Trinkwasser eine Warnung mit Verhaltensempfehlungen.

Während der COVID-19 Pandemie zeigt sich, dass Alertswiss mit differenzierten Informationen gute Dienste leistet, etwa mit der Publikation von Verhaltensregeln oder von gültigen Pandemie-Massnahmen in den Kantonen.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen