Wohnungen für Ukraine-Flüchtlinge gesucht

22. Aug 2022

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt die Bevölkerung wie auch die öffentlichen Verwaltungen nach wie vor sehr stark.

So hält auch der Zustrom von schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine in die Schweiz weiter an. Der Kanton Luzern weist die Menschen aus der Ukraine an die Gemeinden weiter. Zurzeit kann die Gemeinde Schötz noch nicht genügend Unterbringungsplätze / Wohnungen anbieten. Der Gemeinderat Schötz ist daher auf Ihre Hilfe als Liegenschaftsbesitzende angewiesen. Können nicht genügend Unterbringungsplätze gemeldet werden, hat die Gemeinde Schötz eine Ersatzabgabe an den Kanton zu leisten.

Gemäss kantonalem Verteilschlüssel, müssen Gemeinden pro 1'000 Einwohnende 23.5 Unterbringungsplätze für Menschen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Schötz kann das Soll von 95 Plätzen (= 90 %, ab 01.12.2022) zurzeit nicht erfüllen und ist dringend auf der Suche nach zusätzlichem mietbarem Wohnraum. Die von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Sanitätshilfsstelle Wissenhusen erachtet der Kanton Luzern zurzeit als nicht geeignet. Der Gemeinderat Schötz ruft deshalb alle Haus- und Wohnungsbesitzer, welche eine leerstehende Wohnung oder ein leerstehendes Haus zur Verfügung stellen können und wollen, auf, mit dem Sozialamt Schötz in Kontakt zu treten (szlmtschtzch, 041 984 01 14). Das Sozialamt wird mit den Liegenschaftsbesitzern das weitere Vorgehen prüfen.

Kann die Wohnung oder das Haus an den Kanton Luzern weitergeleitet werden, so prüft die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen des Kantons Luzern, ob der Wohnraum den Anforderungen (siehe Auflistung unten) entspricht. Anschliessend wird mit der Eigentümerschaft ein Mietvertrag abgeschlossen – die Wohnung muss nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Es benötigt einen grossen Effort von allen, um die erforderlichen Plätze zu schaffen, damit die dem Kanton Luzern zugewiesenen Menschen untergebracht werden können. Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen setzt im Auftrag der Luzerner Regierung die Zuweisung der Schutzsuchenden an die Gemeinden um. Die Gemeinde Schötz hat für 106 schutzsuchende Menschen Wohnraum zu bieten.

Gemeinden, die ihr Aufnahmesoll nicht erfüllen, werden nach Ablauf der zehnwöchigen Frist ab dem 1. September 2022 zahlungspflichtig. Die Höhe der Ersatzabgaben beträgt pro Tag und nicht aufgenommene Person:
• für die ersten beiden Monate: CHF 10.00
• ab dem dritten bis zum vierten Monat: CHF 20.00
• ab dem fünften bis zum sechsten Monat: CHF 30.00
• ab dem siebten Monat: CHF 40.00

Für die Gemeinde Schötz bedeutet dies, dass sie ab 1. September 2022 für den fehlenden Wohnraum von 45 Personen (70 %) zahlungspflichtig wird. Ab 1. Dezember 2022 wird die Zahlungspflicht auf 90 % erhöht (95 Plätze). Die Ersatzabgaben werden an jene Gemeinden umverteilt, die ihr Aufnahme-Soll übertreffen.

Anforderungen an Wohnraum
Der Wohnraum muss über die notwendige und funktionstüchtige Infrastruktur verfügen. Diese beinhaltet:
• Kochherd
• Backofen
• Kühlschrank
• Warmwasser
• WC
• Dusche oder Badewanne
• Zugang zu Waschmaschine
• Zugang zu Wäschehängeplatz oder Tumbler
• Zentralheizung

Die Mietzinsrichtlinien gemäss Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe finden Anwendung.

Bei der Zwischennutzung eines Wohnobjektes muss eine Mindestmietdauer von einem Jahr gewährleistet sein.

Der Gemeinderat Schötz hofft auf viele Angebote und dankt der Schötzer Bevölkerung herzlich für die Bereitschaft und das wertvolle Engagement. Der Gemeinderat hofft mit Ihnen auf ein baldiges Ende des Krieges in der Ukraine.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen