Friedensrichteramt Willisau

Friedensrichteramt Willisau
Menzbergstrasse 16
6130 Willisau
041 228 34 34
041 228 34 35
E-Mail

Dem gerichtlichen Verfahren geht ein Schlichtungsversuch voraus. Zuständig ist die Friedensrichterin oder der Friedensrichter des entsprechenden Gerichtsbezirks (Luzern, Kriens, Hochdorf oder Willisau). Die Friedensrichter werden durch den Kantonsrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Aufsichtsbehörde ist das Kantonsgericht.

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https://gerichte.lu.ch/organisation/schlichtungsbehoerden/friedensrichter

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