07. Sep 2020
Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Gemeindeversammlung nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt.
Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.
Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen jederzeit auf der Gemeindekanzlei einsehen.