Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link |
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Versicherungsausweis (AHV-Karte) bestellen Jede in der Schweiz versicherte Person sollte über eine 13-stellige AHV-Nummer verfügen. Die AHV-Nummer ist in der Regel auf der Krankenversicherungskarte ersichtlich. Für versicherte Personen, die über keine Krankenversicherungskarte verfügen oder eine Krankenversicherungskarte ohne AHV-Nummer besitzen, kann die Ausgleichskasse einen Versicherungsausweis (AHV-Ausweis) ausstellen. Dieser bestätigt, dass Sie im Versichertenregister der AHV/IV erfasst sind. | |||
Familienausweis, Familienschein, Familienbüchlein bestellen Der Familienausweis belegt die familien- und bürgerrechtlichen Verhältnisse einer Person. Familienausweise können beim Zivilstandsamt des Heimatortes (nicht Wohnort) bestellt werden. Regionales Zivilstandsamt Willisau: zuständig für die Gemeinde Schötz. | Familienausweis beim Zivilstandsamt Willisau bestellen | ||
AHV-Ergänzungsleistung (EL) anmelden Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen dort, wo AHV/IV-Renten bzw. IV-Taggelder und weitere Einkommen sowie das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. EL sollen die Existenz sichern und letztlich Armut verhindern. Sozialpolitisch sind die EL somit ein massgeschneidertes Instrument, um für jeden Rentner das verfassungsmässig garantierte Grundrecht auf Existenzsicherung individuell konkret zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sowie Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV und auf der Website der WAS Ausgleichskasse Luzern. Das Formular für die Anmeldung zum Bezug einer Ergänzungsleistung zur AHV- oder IV-Rente online ausgefüllt und heruntergeladen werden oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Bitte leiten Sie das ausgefüllte Formular inklusive der benötigten Unterlagen an die AHV-Zweigstelle Schötz weiter. | |||
IV-Leistungen (IV) - anmelden Das Anmeldeformular zum Bezug von IV-Leistungen für Erwachsene kann direkt von der Internetseite der Ausgleichskasse des Kantons Luzern heruntergeladen werden. Bitte leiten Sie das ausgefüllte Formular direkt an die IV-Stelle Luzern weiter. | |||
Hilflosenentschädigung (HE) der AHV oder IV anmelden Hilflosenentschädigung der IVAls hilflos gilt eine Person, die wegen der Beeinträchtigung ihrer Gesundheit für alltägliche Verrichtungen (Ankleiden, Auskleiden, Aufstehen, Sitzen, Essen usw.) dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen ist oder der persönlichen Überwachung bedarf. Versicherte mit einer schweren Sinnesschädigung können auch Anspruch auf Hilflosenentschädigung haben. Die Hilflosenentschädigung ist ein monatlicher Geldbetrag der IV, mit dem die betroffene Person oder ihre Familie die notwendige Unterstützungsleistung (ganz oder teilweise) finanzieren kann. Hilflosenentschädigung der AHVAltersrentner haben zusätzlich zur Rente Anspruch auf Hilflosenentschädigungen, sofern sie in schwerem, mittlerem oder leichtem Grad hilflos sind. Hilflos ist, wer für alltägliche Verrichtungen wie Ankleiden, Toilette benützen, Essen, Aufstehen, Absitzen usw. dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen ist. Die Entschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Die AHV finanziert auch eine Reihe von Hilfsmitteln für Altersrentner, welche für die Fortbewegung, Kontaktherstellung oder Selbstsorge benötigt werden, wie z. B. Prothesen, Hörgeräte oder orthopädische Massschuhe. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV oder auf der Website der WAS Ausgleichskasse. Die Anmeldung und der Fragebogen für eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV können direkt von der Internetseite der Ausgleichskasse des Kantons Luzern heruntergeladen werden. Bitte leiten Sie das ausgefüllte Formular an die AHV-Zweigstelle weiter. | |||
Eheurkunde / Trauungsurkunde national bestellen Eheurkunden können beim Zivilstandsamt des Trauungsortes (nicht Heimat- oder Wohnort) bestellt werden. Regionales Zivilstandsamt Willisau: zuständig für die Gemeinde Schötz. | Eheurkunde beim Zivilstandsamt Willisau bestellen | ||
Betreibungsregisterauszug bestellen | |||
AHV-Hinterlassenenrente (Witwenrente, Witwerrente, Waisenrente) anmelden Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Hinterlassenenrenten der AHV und auf der Website der WAS Ausgleichskasse Luzern. Das Anmeldeformular für eine Hinterlassenenrente kann direkt online ausgefüllt respektiv heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular bei der AHV-Zweigstelle Schötz ein. Nach Prüfung des Formulars leitet die AHV-Zweigstelle dieses an die zuständige Ausgleichskasse weiter. |
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