Vogelgrippe - Aufhebung Massnahmen Vogelgrippe

28. Apr 2023

Die Massnahmen für Nutzgeflügel gegen Vogelgrippe wurden aufgrund einer hohen Aktivität des Vogelgrippevirus in der Wildvogelpopulation in der gesamten Schweiz am 9. März 2023 bis Ende April 2023 verlängert. Damit konnte eine Ausbreitung der Krankheit in Geflügelhaltungen im Kanton Luzern verhindert werden.

Seit Ende März ist die Anzahl positiver Wildvogelfunde, auch im Kanton Luzern, stark zurückgegangen, die letzten positiven Befunde liegen mehr als drei Wochen zurück. Deshalb haben Bund und Kantone entschieden, die Massnahmen für Nutzgeflügel gegen Vogelgrippe per Ende April aufzuheben.


Da davon ausgegangen werden muss, dass das Vogelgrippevirus nicht vollständig aus der Wildvogelpopulation verschwinden wird, wird dringend empfohlen, dass die Geflügelhaltenden weiterhin Biosicherheitsmassnahmen wie Hygieneschleusen und Kleiderwechsel einhalten sowie eine allfällige Verschleppung durch Personen und Gerätschaften verhindern. Weiterhin gilt für Geflügelhaltende eine Meldepflicht. Bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen müssen sie die Tierärztin oder den Tierarzt benachrichtigen. Die Registrierung von Geflügelhaltungen – auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren – ist nach wie vor obligatorisch. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Veterinärdienstes Luzern.

Weitere Unterlagen finden Sie hier:

- Häufig gestellte Fragen mit Antworten

- Vorgehen bei Meldungen über das Auffinden toter Wildvögel

- Regionale Tierkörpersammelstellen für Vogelkadaver zur Beprobung

- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza vom 24.11.2022


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Veterinärdienst des Kantons Luzern.

Tel. 041 228 61 35

E-Mail: veterinaerdienst@lu.ch


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