Bedingtes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

24. Mär 2022

Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter erhöht.

Ab Donnerstag, 24. März 2022, gilt in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern

Gefahrenbeurteilung 3: erheblich
Massnahme: Bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe, Feuer nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert.

Ein totales Feuerverbot ist somit noch nicht in Kraft.

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln finden Sie hier.

Quelle: Kanton Luzern, lawa

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen