24. Mär 2022
Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter erhöht.
Ab Donnerstag, 24. März 2022, gilt in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern
Gefahrenbeurteilung 3: erheblich
Massnahme: Bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe, Feuer nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert.
Ein totales Feuerverbot ist somit noch nicht in Kraft.
Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln finden Sie hier.
Quelle: Kanton Luzern, lawa