Vogelgrippe - schweizweite Schutzmassnahmen angeordnet

25. Nov 2022

Nachdem die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten ist, verordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen. Damit soll die weitere Ausbreitung der Seuche verhindert werden.

In weiten Teilen Europas tritt das Vogelgrippe-Virus seit einiger Zeit vermehrt auf. Damit steigt das Risiko, dass Wildvögel die Seuche in die Schweiz bringen. Aufgrund des Gefahrenpotenzials und der unsicheren Risikolage verfügt das BLV zusammen mit den Kantonen deshalb vorbeugende Massnahmen für die ganze Schweiz. Es wird die gesamte Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt. Es ist wichtig, dass alle Tierhaltenden ihr Geflügel vor Kontakten mit Wildvögel schützen.

Die entsprechenden Bestimmungen zur Umsetzung der Massnahmen im Kontrollgebiet treten am 28. November 2022 in Kraft und können auf der Webseite des Veterinärdienstens des Kantons Luzern eingesehen werden. Die Bestimmungen sollen vorerst mindestens bis zum 15. Februar 2023 gelten.


Weitere Unterlagen finden Sie hier:

- Häufig gestellte Fragen mit Antworten

- Vorgehen bei Meldungen über das Auffinden toter Wildvögel

- Regionale Tierkörpersammelstellen für Vogelkadaver zur Beprobung

- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza vom 24.11.2022


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Veterinärdienst des Kantons Luzern.

Tel. 041 228 61 35

E-Mail: veterinaerdienst@lu.ch


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