21. Apr 2020
Ab sofort gilt absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballone/Laternen steigen zu lassen. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 gestiegen.
Nachdem die Niederschläge am vergangenen Wochenende ausgeblieben sind, hat sich die Situation betreffend Waldbrandgefahr weiter verschärft. Die zuständigen Behörden der Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug stufen die Gefahrensituation neu als gross ein (Gefahrenstufe 4 von 5). Mit der Erhöhung der Gefahrenstufe wird im Wald und in Waldesnähe (bis 50 m Waldabstand) ein absolutes Feuerverbot erlassen. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe tritt im Kanton Luzern auf Dienstag, 21. April 2020, in Kraft und beinhaltet folgende Regelungen:
Die Forstbehörden stehen in Kontakt mit der Polizei und Feuerwehr sowie den übrigen Zentralschweizer Kantonen. Genügend Niederschläge verteilt auf dem ganzen Kantonsgebiet sind nötig, damit sich die Situation entschärft. Bleiben die Niederschläge weiter aus, kann eine weitere Verschärfung auf Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) nicht ausgeschlossen werden.
Alle relevanten Informationen sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) und auf www.waldbrandgefahr.ch aufgeschaltet. Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Dokumente.