Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Willisau-Wiggertal

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Willisau-Wiggertal
Beistandschaft - Informationen einholen
Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen
Schlossstrasse 3, Postfach
6130 Willisau
041 972 58 00
E-Mail

Die KESB ist für sämtliche erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Unter anderem klärt sie Gefährdungsmeldungen für Kinder und Erwachsene ab und ordnet - sofern andere Hilfestellungen nicht ausreichen oder nicht angemessen sind – eine Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahme an.

Während im Kindesschutz keine wesentlichen Gesetzesänderungen erfolgt sind, ist das Erwachsenenschutzrecht umfassend revidiert worden. Bei der Gesetzesänderung wurde insbesondere dem Selbstbestimmungsrecht von betroffenen Erwachsenen erhöhtes Gewicht beigemessen, indem Instrumente der eigene Vorsorge (Vorsorgeauftrag/Patientenverfügung) und Massnahmen von Gesetzes wegen wie die Vertretungsmöglichkeit durch Ehepartner bzw. eingetragene Partnerinnen und Partner definiert wurden.

Als behördliche Massnahmen im Erwachsenenschutz sieht das ZGB verschiedene Arten von Beistandschaften sowie die fürsorgerische Unterbringungen vor. Ordnet die KESB eine Beistandschaft an, beauftragt sie eine Beiständin oder einen Beistand mit der Unterstützung der Betroffenen in jeweils klar definierten Aufgabenbereichen. Mittels verschiedener Handlungsinstrumente wie beispielsweise der Bericht und Rechnungsablage beaufsichtigt die KESB die ernannten Personen in deren Mandatsführung.

http://www.kesb-lu.ch

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen