Grundlage für die Funktion des Bereichs Betreibungswesen bilden das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und die dazugehörenden Nebengesetze und Verordnungen des Bundesrates (Gebührentarif) und des Bundesgerichtes über die Zwangsvollstreckung von Grundstücken (VZG) und die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen (VVAG) sowie die kantonalen Einführungsgesetze zum SchKG (EG SchKG).
Der Bereich Betreibungswesen ist zuständig für die Leitung und Organisation des Betreibungsamtes inkl. Erledigung aller anfallenden Amtsgeschäfte. D.h. die Durchführung von Betreibungen auf Pfändung und Konkurs, Verwertungen und Versteigerungen sowie den Vollzug von Pfändungen und Arresten. Weiter gehören die Entgegennahme von Zahlungen für Rechnungen der betreibenden Gläubigerin oder des betreibenden Gläubigers sowie die Erteilung von Auskünften aus dem Betreibungsregister zu den Aufgaben des Bereichs Betreibungswesen.
Die Öffnungszeiten des Betreibungsamtes finden Sie in der Fusszeile (Footer).