Teilungsamt

Dorfchärn 1
6247 Schötz
041 984 01 41
gemeindekanzlei@schoetz.ch
Iff Michelle
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Das Teilungsamt ist zuständig für die Bearbeitung aller Aufgaben, die von der Teilungsbehörde beim Tode einer Person mit letztem Wohnsitz in Schötz nach Gesetz und Verordnung zu vollziehen sind. 

Erbbescheinigung beantragen
Erbschaftssteuer
Testament, Ehe- und Erbvertrag hinterlegen (Depotstelle)
Todesfall - was ist zu tun