Die Steuererklärung ist jeweils bis zum 31. März beim Scan-Center Zürich einzureichen. Wenn Sie die Steuererklärung fristgerecht einreichen, erfahren Sie schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Zudem verringern Sie den Verwaltungsaufwand.
Sollten Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, können Sie auf der Internetseite der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern eine Fristerstreckung mittels e-Fristerstreckung beantragen.
Grundsätzlich sind Fristerstreckungen bis 31. August möglich. Ohne Rückmeldung des Steueramtes gilt die gewünschte Fristverlängerung als gewährt. Fristerstreckungen über diese Maximalfrist müssen mit einem schriftlich begründeten Gesuch (E-Mail oder in Briefform) direkt beim Steueramt Schötz beantragt werden und werden nur mit grosser Zurückhaltung bewilligt.
Selbständigerwerbende und Juristische Personen reichen das Gesuch bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern ein.