Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Schötz erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erlangen?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizer ist der Gemeinderat zuständig. Für die ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen ist die Bürgerrechtskommission zuständig, für die vereinfache Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen ist der Bund zuständig.
Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen (im Original):
Schweizer BürgerInnen:
- Familienschein/Personenstandsausweis
- Strafregisterauszug
- Betreibungsregisterauszug über die letzten 3 Jahre
Ausländische Staatsangehörige:
- Auszug aus dem Schweizerischen Personenstandsregister
- Wohnsitzbestätigungen
- Passkopie
- Kopie des Ausländerausweises
Entlassung aus dem Bürgerrecht der Gemeinde Schötz
Die Entlassung aus dem Gemeinidebürgerrecht der Gemeinde Schötz folgt auf Gesuch hin. Das Gesuch ist zuhanden des Gemeinderates Schötz einzureichen. Dem Gesuch muss ein aktueller Nachweis beigelegt werden, dass mindestens ein anderes Gemeindebürgerrecht besteht (Personenstandsausweis, Familienschein, Bescheinigung über die Zusicherung oder Erteilung eines anderen Gemeindebürgerrechts).
Besitzen Sie kein weiteres Luzerner Gemeindebürgerrecht, so verlieren Sie mit der Entlassung aus dem Bürgerrecht der Gemeinde Schötz auch das Kantonsbürgerrecht des Kantons Luzern.