- Die Erziehungsberechtigten reichen das offizielle Gesuchformular (Dokumente sind nachstehend aufgelistet) mit den entsprechenden Beilagen bei Gemeinde Schötz, Sozialamt, ein.
- Die Erziehungsberechtigen erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Höhe des Betreuungsgutscheins.
- Die Erziehungsberechtigen erhalten die Vollkosten von Kita oder Tagesfamilie in Rechnung gestellt.
- Die Gemeinde Schötz, Sozialamt, vergütet nach Abgabe der Rechnungskopie (Kita oder der Tagesfamilie) den Erziehungsberechtigten den Betreuungsgutscheinbetrag.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Gesuch einreichen, bevor Ihr Kind fremdbetreut wird. Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann erst ab positivem Entscheid der Gemeinde und nicht rückwirkend geltend gemacht werden.