Betreuungsgutscheine anmelden

Betreuungsgutscheine anmelden

Was sind Betreuungsgutscheine?

Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Das Ziel ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Die Richtlinien zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für Kinder im Vorschulalter der Gemeinde Schötz, rechtskräftig ab 01.08.2022, bildet die rechtliche Grundlage.

 

Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutscheine?

Folgende Voraussetzungen der erwerbstätigen Erziehungsberechtigten müssen erfüllt sein:

  • Wohnsitz in der Gemeinde Schötz und
  • Erwerbstätigkeit durch - zwei Erziehungsberechtigte von mindestens 120 % oder alleinerziehenden Elternteil und im gleichen Haushalt lebende Partnerin oder lebenden Partner von mindestens 120 % oder
  • alleinerziehenden Elternteil von mindestens 20 % und
  • Kinder im Vorschulalter ab dem vollendeten dritten Lebensmonat bis zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten, für die ein anerkannter Betreuungsplatz vorhanden ist.
  • Das massgebende Einkommen des gesamten Haushaltes liegt jährlich unter Fr. 60'000. Dieses ergibt sich aus dem Art. 7 der Richtlinien.

 

Wie ist das Vorgehen?

1. Die Erziehungsberechtigten reichen das offizielle Gesuchformular (Dokumente sind nachstehend aufgelistet) mit den entsprechenden Beilagen bei Gemeinde Schötz, Sozialamt, ein.

2. Die Erziehungsberechtigen erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Höhe des Betreuungsgutscheins.

3. Die Erziehungsberechtigen erhalten die Vollkosten von Kita oder Tagesfamilie in Rechnung gestellt.

4. Die Gemeinde Schötz, Sozialamt, vergütet nach Abgabe der Rechnungskopie (Kita oder der Tagesfamilie) den Erziehungsberechtigten den Betreuungsgutscheinbetrag.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Gesuch einreichen, bevor Ihr Kind fremdbetreut wird. Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann erst ab positivem Entscheid der Gemeinde und nicht rückwirkend geltend gemacht werden.


Wo können Betreuungsgutscheine eingelöst werden?
Die Eltern können frei wählen, in welchem anerkannten Betreuungsplatz oder bei welcher anerkannten Tageselternvermittlung sie ihr Kind betreuen lassen wollen.

Eine Liste der zugelassenen Betreuungsinstitutionen finden Sie unter: http://www.kinderbetreuung.lu.ch.


Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Sozialamt melden.


Gemeinde Schötz
Sozialamt
Dorfchärn 1
6247 Schötz
041 984 01 14
sozialamt@schoetz.ch

 

Sozialamt
Kinder und Jugendliche, Kinderbetreuung

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen