Am 1. Januar 2026 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sowie dessen Verordnung im Kanton Luzern in Kraft getreten. Das Gesetz gewährleistet ein qualitativ gutes und finanziell für alle Familien im Kanton Luzern tragbares Betreuungsangebot in allen Luzerner Gemeinden. Das Kindeswohl steht im Zentrum, womit die Chancengerechtigkeit und die Entwicklung der Kinder gefördert werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Attraktivität des Kantons Luzern für Bevölkerung und Wirtschaft werden gestärkt. Ab dem 1. August 2026 gilt das neue System der Betreuungsgutscheine nach KiBeG für Kinder in der familienergänzenden Kinderbetreuung. Hier erfahren sie mehr.
Sämtliche wichtige Informationen sind auf der Website der Dienststelle Gesundheit und Soziales zu finden – beispielsweise auch ein F&A für Erziehungsberechtigte und für Kitas bzw. Tagesfamilienorganisationen.
Die Dienststelle Gesundheit und Soziales des Kantons Luzern stellt bereits heute einen Online-Rechner zur Verfügung. Dieser ermöglicht eine erste Einschätzung des eventuellen Anspruchs und dient bis zur Einführung der Fallapplikation als Orientierungshilfe.
Wichtig! Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Gesuche in Schötz erst beginnen kann, wenn diese vom Kanton beurteilt worden sind. Sollten Sie bis dahin Fragen zum Gesuchsprozess haben, die in den F&A des Kantons nicht beantwortet werden, senden Sie bitte eine E-Mail an sozialamt@schoetz.ch. Auszahlungen werden wahrscheinlich erst ab Anfangs September getätigt. Bei langfristigen finanziellen Engpässen wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Schötz.