Die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Schötz folgt auf Gesuch hin. Das Gesuch ist zuhanden des Gemeinderat Schötz einzureichen. Dem Gesuch muss ein aktueller Nachweis beigelegt werden, dass mindestens ein anderes Gemeindebürgerrecht besteht (Personenstandsausweis, Familienschein, Bescheinigung über die Zusicherung oder Erteilung eines anderen Gemeindebürgerrechts).
Besitzen Sie kein weiteres Luzerner Gemeindebürgerrecht, so verlieren Sie mit der Entlassung aus dem Bürgerrecht der Gemeinde Schötz auch das Kantonsbürgerrecht des Kantons Luzern.
Bei Fragen ist die Abteilung Bürgerrechtswesen gerne für Sie da.