Halten Sie sich während der Woche z.B. infolge Studium, Lehre oder auswärtiger Erwerbstätigkeit nicht in Schötz, sondern in einer anderen Gemeinde auf und kehren regelmässig nach Schötz zurück? Dann müssen Sie den Aufenthalt bei der Einwohnerkontrolle dieser Gemeinde nach den gesetzlichen Vorschriften regeln. Sie brauchen dazu einen Interimsausweis (wird ebenfalls Heimat- oder Wochenaufenthaltsausweis genannt).
Der zivilrechtliche Wohnsitz und damit verbunden u.a. die Steuerpflicht, das Stimm- und Wahlrecht usw. verbleiben in Schötz.
Zur Bestellung eines Interimsausweises wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle der Gemeinde Schötz oder bestellen diesen viaOnline-Formular.