Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie das Formular vollständig ausfüllen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Verfahren: Ohne Rückmeldung des Steueramtes gilt die gewünschte Fristverlängerung als gewährt. Grundsätzlich sind Fristerstreckungen bis 31. August möglich. Fristerstreckungen über diese Maximalfrist müssen mit einem schriftlich begründeten Gesuch (E-Mail oder in Briefform) direkt beim Steueramt Schötz beantragt werden und werden nur mit grosser Zurückhaltung bewilligt.