Dem folgenden Dokument entnehmen Sie die Informationen des Gemeinderates und der Gemeindekanzlei Schötz, welche in der April-Kiebitz-Ausgabe abgedruckt wurden.
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 entschieden, dass Eltern, Selbständigerwerbende und Personen in Quarantäne unter gewissen Umständen Anrecht auf eine Erwerbsersatzentschädigung infolge des Coronavirus haben. Der Entschädigungsanspruch ist an die Massnahmen des Epidemiengesetzes geknüpft. Werden diese Massnahmen für die anspruchsberechtigten Personen aufgehoben, fällt auch der Anspruch auf die Entschädigung dahin.
Der Bundesrat hat gestern neue Massnahmen erlassen, um die Bevölkerung vor dem Corona Virus (COVID-19) zu schützen und erkrankten Personen eine optimale Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Wie im März-Kiebitz mitgeteilt wurde, werden die Parkuhren bei den Parkplätzen Dorfchärn, Gemeindehaus, Turnhalle Morgenweg, SanHist, alter Schulhausplatz und Kirchstrasse ab dem 1. April 2020 in Betrieb genommen.
Nach Abwägung der Risiken im Zusammenhang mit dem Coronavirus wird der Vortrag der KESB Willisau-Wiggertal zum Thema Vorsorgeauftrag vom 17. März 2020, in der Gemeinde Zell, Singsaal, Schulhausstrasse 5, hiermit abgesagt.
Dem folgenden Dokument entnehmen Sie die Informationen des Gemeinderates und der Gemeindekanzlei Schötz, welche in der März-Kiebitz-Ausgabe abgedruckt wurden.
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen