Öffentliche Auflage Ortsplanungsrevision

19. Feb 2024

Vom 19. Februar bis 19. März 2024 liegt die Gesamtrevision der Ortsplanung öffentlich auf. Am 27. Februar findet um 19.30 Uhr im Saal vom Gasthaus St. Mauritz eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Revision statt.

Die öffentliche Auflage der Gesamtrevision Ortsplanung Schötz findet während 30 Tagen vom 19. Februar bis 19. März 2024 statt. Aufgelegt werden das Bau- und Zonenreglement (BZR), der Zonenplan Siedlung und Landschaft, der Teilzonenplan Gewässerraum Siedlung und Landschaft, der Baulinienplan sowie der Verkehrs- und Erschliessungsrichtplan inkl. Fusswegrichtplan. Die planerischen Grundlagen und Herleitungen sind in verschiedenen Beilagen dokumentiert, unter anderem im Planungsbericht, im Siedlungsleitbild und in den Quartieranalysen. Der Gemeinderat und die Ortsplanungskommission sind überzeugt, dass mit der Ortsplanungsrevision eine gute Grundlage für die zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung von Schötz geschaffen wird.

Schwerpunkte der Revision
Mit der vorliegenden Gesamtrevision werden die Bau- und Zonenreglemente der vormaligen Gemeinden Ohmstal und Schötz zusammengeführt. Die Ortsplanung muss auf die neuen übergeordneten Rahmenbedingungen abgestimmt werden. Schwerpunkte sind die Siedlungsentwicklung nach innen (eidgenössisches Raumplanungsgesetz), die Anpassung an das neue kantonale Baugesetz (Gebäudehöhen und Überbauungsziffer; Planung- und Baugesetz), die Gestaltung der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde Schötz und die Umsetzung der Zielsetzungen im Siedlungsleitbild.

Mit der vorliegenden Gesamtrevision sind in Schötz keine Einzonungen unbebauter Gebiete vorgesehen. Es werden jedoch zwei Einzonungen von bebauten Flächen vorgenommen. Diverse Quartiere werden in eine neue Zone zugewiesen. In der Regel wird in Zukunft mehr möglich sein - in einem vertretbaren Mass. Dies im Sinne der Innenentwicklung. Nach wie vor ist der Gemeinde Schötz das Bauen mit Qualität wichtig. Die Ausnützungsziffer wird durch eine Überbauungsziffer ersetzt. Somit können in Zukunft die Dachgeschosse voll ausgenutzt werden. Die maximalen Gebäudehöhen und die Grenzabstände werden pro Zone klar ausgewiesen. Grösstenteils werden die alten Gestaltungspläne aufgehoben. Die Gewässerräume wurden nach einem standardisierten Vorgehen ausgeschieden. Es gibt dabei keinen wirklichen Handlungsspielraum.

Ortplanungskommission
In der Ortsplanungskommission wirkten bisher mit: Guido Iten, Gemeinderat Ressort Bau und Infrastruktur (Vorsitz), Tamara Vogel (Protokoll, bis Sommer 2023), Reto Helfenstein (Protokoll, ab Herbst 2023), Roger Frey, Beat Lichtsteiner, Thomas Muri und Elmar Häfliger. Die Leitung der Gesamtrevision erfolgt durch die Firma Burkhalter Derungs AG mit Ortsplaner Markus Burkhalter und Lukas Fischer.

Rechtsmittel
Meinungsäusserungen zum Verkehrs- und Erschliessungsrichtplan sowie öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Schötz, «Ortsplanungsrevision», z.H. Herr Guido Iten, Dorfchärn 1, 6247 Schötz, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Wo kann ich mich weiter informieren?
Am 27. Februar 2024 findet um 19.30 Uhr im Saal des Gasthaus St. Mauritz eine öffentliche Informationsveranstaltung statt (die PowerPoint-Präsentation der Informationsveranstaltung finden Sie am Ende dieser Mitteilung). Dabei werden die wichtigsten Punkte der Revision vorgestellt. Sämtliche Unterlagen zur Ortsplanungsrevision liegen während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung im ersten Stock auf. Alle Unterlagen sind ab 17. Februar auch auf der Website www.schoetz.ch ersichtlich (siehe nachfolgend). Am 29. Februar von 08.00 bis 12.00 Uhr, am 4. März von 17.00 bis 21.00 Uhr und am 8. März von 08.00 bis 12.00 Uhr stellen sich die Gemeindebehörde und der Ortsplaner zur Verfügung, um offene Fragen zum Ortsplanungsverfahren und zu den veröffentlichten Unterlagen zu beantworten. Der Termin muss bei der Gemeindeverwaltung vorgängig reserviert werden: gmndknzlschtzch oder 041 984 01 11. Weiter wird auf diesen Flyer verwiesen.

Unterlagen öffentliche Auflage

Anpassung Gestaltungspläne Grosslörzigen (Ohmstal), Sentmatte und Zentrum

Ausschreibung öffentliche Auflage Gestaltungspläne (Kantonsblatt)

Folgende Gestaltungspläne wurde an die neue Gesetzgebung angepasst und werden öffentlich aufgelegt:
- Gestaltungplan Grosslörzigen (Ohmstal)
- Gestaltungsplan Sentmatte (Schötz)
- Gestaltungsplan Zentrum (Schötz)


Die Anpassungen erfolgen in Zusammenhang mit der Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Schötz. Sie umfassen die Angleichung an das aktuelle Bau- und Planungsrecht mit der Einführung der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Die Unterlagen liegen während 20 Tagen, vom 26. Februar bis 16. März 2024, bei der Gemeinde Schötz zur Einsicht auf und können unter www.schoetz.ch eingesehen werden. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen gemäss § 194 PBG sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Schötz, «Anpassung Gestaltungspläne», z.H. Herr Guido Iten, Dorfchärn 1, 6247 Schötz, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Präsentation Informationsveranstaltung vom 27. Februar 2024

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