Die Gesamtrevision der Ortsplanung von Schötz ist im Gange. Hier finden Sie Informationen zum Stand der Dinge.
Am 29. März 2017 fand die erste Sitzung der Ortsplanungskommission statt. Die Zusammensetzung der Kommission finden Sie hier.
Die Stimmberechtigen haben anlässlich der Gemeindeversammlungen vom 12. Dezember 2016 einen Sonderkredit von CHF 150'000.00 und vom 13. Mai 2019 einen Zusatzkredit von CHF 80'000.00 sowie mittels schriftlicher Abstimmung vom 13. Juni 2021 einen weiteren Zusatzkredit von CHF 70'000.00 für die Revision der Ortsplanung genehmigt. Der gesamte Sonderkredit beträgt demnach CHF 300'000.00 Der damalige Kreditbetrag beruhte auf einer Aufwandschätzung des Raumplanungsbüros Stadtlandplan AG (damals Burkhalter Derungs AG). Leider hat sich das Ortsplanungsverfahren hinausgezögert und die bewilligten Kredite genügen bis zum Projektabschluss nicht. Der aktuelle Kostenstand per 30. Juni 2024 beträgt CHF 331'605.05. Auch ein Vergleich mit anderen Gemeinden zeigt, dass eine Gesamtrevision der Ortsplanung heutzutage klar mehr kostet, als im Jahr 2016 geschätzt wurde. Die von der Firma Stadtlandplan AG durchgeführte Kostenanalyse ergab, dass bis zum Abschluss der Ortsplanungsrevision mit rund CHF 110'000.00 zusätzlichen Kosten gerechnet werden muss. Die Abstimmung über den Zusatzkredit erfolgte an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024 ab 19.30 Uhr im Saal vom Gasthof St. Mauritz. Der Zusatzkredit wurde durch die Bevölkerung genehmigt.
Die erste öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision fand vom 19. Februar bis 19. März 2024 statt. Gegen die Revision sind total 32 Einsprachen eingegangen. In den vergangenen Monaten fanden die Einsprache-Verhandlungen statt. Einige Einsprachen wurden in der Zwischenzeit zurückgezogen, andere nicht. Aufgrund der Verhandlungen wurden die Anpassungen nochmals der zuständigen kantonalen Dienststelle zur Prüfung zugestellt. Dieser Prüfungsbericht ist in der Zwischenzeit eingetroffen. Die kantonale Dienststelle hat zudem mitgeteilt, dass eine Sistierung der gesamten Gewässerräume ausserhalb der Bauzonen nicht möglich ist. Eine Sistierung ist aufgrund eines Rechtsfalles in einer anderen Gemeinde zurzeit nur entlang der Grossgewässer (in Schötz Wigger und Luther) möglich. Dies betrifft 10 der 32 Einsprachen. Somit müssen die Gewässerräume auch ausserhalb der Bauzone, mit Ausnahme der Gewässerräume entlang der Wigger und Luther, in der Gemeinde Schötz festgelegt werden. Entsprechend wurden in der Zwischenzeit weitere Einsprache-Verhandlungen durchgeführt. Bisher wurden von den 22 Einsprachen 15 Einsprachen zurückgezogen.
Die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat haben die Anpassungen besprochen und für die zweite öffentliche Auflage freigegeben. Die zweite öffentliche Auflage findet vom 5. Mai bis 3. Juni 2025 statt. Alle Dokumente sind ab 2. Mai 2025 auf der Website der Gemeinde Schötz einsehbar. Sämtliche Unterlagen zur Ortsplanungsrevision liegen während den Schalteröffnungszeiten auch auf der Gemeindeverwaltung im ersten Stock zur Einsicht auf.
Am 12. Mai 2025 findet um 19.30 Uhr im Saal des Gasthof St. Mauritz zu den Anpassungen eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. (Link zur Veranstaltung auf Crossiety)
Während der Auflagefrist können nur noch Einsprachen eingereicht werden, welche sich auf Anpassungen gegenüber der ersten Auflage beziehen. Nach Ablauf der Auflagefrist werden allfällige neue Einsprachen zuerst in der Ortsplanungskommission besprochen. Anschliessend werden allfällige Einsprecherinnen und Einsprecher zu einer Einsprache-Verhandlung eingeladen. Da die Anpassungen aufgrund von Verhandlungen erfolgt sind, gehen die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat davon aus, dass sich neue Einsprachen in Grenzen halten werden. Wenn dem so ist, könnte im Herbst eine ausserordentliche Gemeindeversammlung zur Genehmigung der Ortsplanungsrevision durchgeführt werden. Nach einer Genehmigung der Ortsplanung muss auch noch der Regierungsrat der Ortsplanungsrevision zustimmen sowie allfällige Beschwerden behandeln. Eine zeitliche Schätzung über den Verfahrensablauf ist schwierig, da die betroffenen kantonalen Dienststellen sehr ausgelastet sind. Der Gemeinderat setzt sich für eine schnelle Verfahrensdauer ein.
Die planerischen Grundlagen und Herleitungen für die eigentümerverbindlichen Festlegungen sind in folgenden Beilagen dokumentiert und werden zur Information aufgelegt:
Nach den zwei öffentlichen Auflagen und der Durchführung aller Einsprache-Verhandlungen findet am 24. September 2025 um 19.30 Uhr im Saal vom Gasthof St. Mauritz die ausserordentliche Gemeindeversammlung zur Genehmigung der Ortsplanungsrevision statt.
Die Abstimmungsfrage lautet:
Stimmen Sie der vorliegenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Ortsplanung) inkl. Festlegung Gewässerräume (exkl. Festlegung Gewässerräume entlang der Grossgewässer Wigger und Luthern) mit folgenden Unterlagen, unter gleichzeitiger Abweisung der nicht gütlich erledigten Einsprachen, zu?
• Zonenplan Siedlung und Landschaft
• Teilzonenplan Gewässerraum Siedlung und Landschaft
• Baulinienplan
• Bau- und Zonenreglement (BZR), inkl. Aufhebung folgender Sondernutzungspläne: Dorfmühle, Gläng, Kirchstrasse, Schmiedgasse, Altes Zivilschutzareal, Brönten, Chrüzmatte I, Chrüzmatte II, Fadenweg, Germatte, Hübeli, Hübelirain, Im Baumgarten, Im Weidli, Lörzigen D, Nebikerstrasse 22, 24, 26, Nebikerstrasse 25-29, Neubühl, Ohmstalerstrasse, Pintenmatte, Säntbach, Schleifrain, Schmiedgasse, Schützenmatte, Sonnrain, Sonnrain II und Unterdorfstrasse.
Im Rahmen der beiden öffentlichen Auflagen sind 34 Einsprachen bei der Gemeinde eingegangen. Bis auf sieben Einsprachen konnten alle gütlich erledigt werden (mit Einspracherückzug) oder diese sind aufgrund der Nichtausscheidung der Gewässerräume bei den Grossgewässern ausserhalb der Bauzonen sistiert. Von diesen sieben Einsprachen richten sich vier Einsprachen gegen nicht grund-eigentümerverbindliche Inhalte des Zonenplans, namentlich gegen die Ausscheidung provisorischer Gewässerschutzareale sowie gegen den Verkehrskorridor Wiggertal. Diese Festlegungen sind nicht Teil der Ortsplanung, sondern kantonal definiert. Zu diesen Einsprachen wird daher ein «Nichtein-treten» beantragt.
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, der Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Ortsplanung) der Gemeinde Schötz, inkl. Festlegung der Gewässerräume (ohne die Grossgewäs-ser Wigger und Luthern), unter gleichzeitiger Abweisung der nicht gütlich erledigten Einsprachen an der ausserordentlichen Gemeinversammlung vom 24. September 2025, zuzustimmen.
Wird der Gesamtrevision der Ortsplanung zugestimmt, werden die Unterlagen im Anschluss an den Regierungsrat zur Schlussgenehmigung zugestellt.
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